Anfragen an alle EU-Staaten künftig entbehrlich
Damit werde eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen, erklärte die CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier. Kosten und Verwaltungsaufwand für die EU-Länder würden gesenkt. "Sie müssen ihre Datenanfragen künftig nicht mehr an alle Mitgliedstaaten einzeln senden." Die EU-Datenbank über Straftaten gibt es seit 2014. Bislang war sie aber nach Angaben des EU-Parlaments ineffizient, sobald es um Drittstaatsangehörige ging. Auf die Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger hatten sich im Grundsatz Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Dezember 2018 geeinigt. Nun muss formell noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.