EU-Parlament billigt Ausweitung des EU-Strafregisters ECRIS auf Drittstaatsangehörige

Das Europäische Parlament hat am 12.03.2019 für eine Ausweitung des europäischen Strafregisternetzwerk ECRIS auf Drittstaatsangehörige gestimmt. Die Strafverfolgungsbehörden sollen damit künftig leichter und schneller Informationen über Straftaten von Nicht-EU-Bürgern erhalten.

Anfragen an alle EU-Staaten künftig entbehrlich 

Damit werde eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen, erklärte die CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier. Kosten und Verwaltungsaufwand für die EU-Länder würden gesenkt. "Sie müssen ihre Datenanfragen künftig nicht mehr an alle Mitgliedstaaten einzeln senden." Die EU-Datenbank über Straftaten gibt es seit 2014. Bislang war sie aber nach Angaben des EU-Parlaments ineffizient, sobald es um Drittstaatsangehörige ging. Auf die Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger hatten sich im Grundsatz Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Dezember 2018 geeinigt. Nun muss formell noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2019 (dpa).