Digitale Unternehmen zahlen nur die Hälfte im Vergleich zu herkömmlichen Firmen
Der derzeitige steuerliche Rahmen stehe mit den modernen Gegebenheiten nicht im Einklang. Mit den geltenden Steuervorschriften, die für die traditionelle Wirtschaft konzipiert wurden, könnten keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten und auf Daten beruhen. Daher werde der effektive Steuersatz der digitalen Unternehmen in der EU auf die Hälfte des Steuersatzes herkömmlicher Unternehmen geschätzt – und oftmals noch deutlich niedriger. Gleichzeitig berge das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen.
Eigene Lösungen bei fehlendem Fortschritt auf globaler Ebene
Solange es keinen angemessenen Fortschritt auf globaler Ebene gibt, will die EU ihre eigenen Lösungen für die Besteuerung der in der digitalen Wirtschaft tätigen Unternehmen umsetzen. Der Vorschlag für die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sei eine gute Grundlage, um die zentralen Herausforderungen zu bewältigen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Außerdem biete er die Möglichkeit, einen nachhaltigen, stabilen und fairen Rahmen für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen zu schaffen. Da dieser Vorschlag derzeit von den Mitgliedstaaten erörtert wird, ließe sich die Besteuerung im digitalen Raum ohne Weiteres in den Geltungsbereich der Vorschriften aufnehmen, sobald diese endgültig beschlossen sind, so die Kommission.