EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Elektronik-Konzerne

Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Küchengeräte, Notebooks und andere Elektronik bezahlt. Die EU-Kommission verhängte gegen den Computer-Anbieter Asus, den Elektroriesen Philips sowie die Unterhaltungselektronik-Marken Denon, Marantz und Pioneer am 24.07.2018 eine Strafe in Höhe von insgesamt 111 Millionen Euro. Die Unternehmen hätten Online-Einzelhändlern illegal Fest- oder Mindestpreise für den Weiterverkauf ihrer Produkte aufgezwungen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das Vorgehen dürfte aber auch die Preise im Markt allgemein hochgetrieben haben.

Elektronik-Konzerne hinderten Online-Einzelhändler an eigener Preisbildung

Die Wettbewerbshüter hatten im vergangenen Jahr die Ermittlungen offiziell eingeleitet. Unter anderem führten sie unangekündigte Razzien auf Firmengeländen durch. Wegen der Kooperation der Unternehmen seien sämtliche Strafen reduziert worden, hieß es. Die größte Einzelstrafe trifft Asus mit rund 64 Millionen Euro. Philips muss knapp 30 Millionen Euro zahlen, Pioneer etwa 10 Millionen und Denon und Marantz an die 8 Millionen Euro. Die Brüsseler Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen es Online-Einzelhändlern erschwerten, eigenständig die Preise für gängige Elektronikprodukte wie etwa Hi-Fi-Technik sowie Küchengeräte festzulegen. Wenn sich die Händler widersetzten, sahen sie sich mit Drohungen oder Belieferungsstopps konfrontiert.

Manipulationen hatten weitreichende Konsequenzen für den Markt

Viele Online-Einzelhändler setzen Algorithmen ein, durch die ihre Preise in Echtzeit automatisch an die Preise der Konkurrenz angepasst werden. Daher hätten die Manipulationen weitreichende Konsequenzen gehabt, betonte die Kommission. “Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Milliarden Euro erreicht“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufe jetzt auch über das Internet ein. “Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt.“

Geschädigte können jetzt vor nationalen Zivilgerichten klagen

Geschädigte Verbraucher und Unternehmen könnten nun vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen, erklärte die EU-Kommission weiter. Ihnen kann trotz der Geldbuße der EU-Kommission gegen die Firmen Schadenersatz zugesprochen werden - die bereits verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet. In Deutschland führten demnach die Wettbewerbsverzerrungen durch Asus, Denon und Marantz sowie Pioneer zu höheren Preisen. Philips manipulierte die Preise laut Kommission ausschließlich in Frankreich.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2018 (dpa).