EU-Kommission verhängt Milliarden-Kartellbuße gegen Google wegen Missbrauchs der Marktmacht bei Android-Mobilgeräten

Die Europäische Kommission hat am 18.07.2018 gegen Google wegen Missbrauchs der Marktmacht bei Android-Mobilgeräten eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Google habe Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen, so die Kommission.

Google verpflichtete Hersteller von Android-Geräten zu Nutzung seiner Dienste

Google nimmt nach Ansicht der Kommission auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores, für die hohe Marktzutrittsschranken bestehen, eine beherrschende Stellung ein. In den meisten EWR-Staaten verfügt Google über einen Marktanteil von über 90%. Das Unternehmen verlangte gegenüber allen Herstellern von Android-Geräten als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store), die Anwendung ("App") Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren. Das Unternehmen hat Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten. Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, wurden daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

EU-Kommmision hält Beschränkungen für kartellrechtswidrig

Die Kommission kommt in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass Google schon mit der diktierten Kopplung der App Google-Suche beziehungsweise des Browsers Google Chrome seine Marktmacht unzulässig ausgenutzt hat. Die erwirkten Vorinstallationen auf Android-Geräten könnten zu einem “Status-quo-Denken“ bei Herstellern und Kunden führen. Google habe durch diese Praktiken Herstellern weniger Anreize zur Vorinstallation konkurrierender Suchmaschinen- und Browser-Apps auf ihren Geräten sowie Verbrauchern weniger Anreize zum Herunterladen solcher Apps geboten. Dadurch seien die Möglichkeiten der Wettbewerber beeinträchtigt worden, effektiv mit Google zu konkurrieren, so die Kommission. Dies werde zusätzlich verstärkt durch illegale, an die exklusive Vorinstallation der Google-Suche geknüpfte Zahlungen. Den Wettbewerbern werde quasi die Möglichkeit genommen, Apps und Suchdienste einzuführen, die beispielsweise auf alternativen Betriebssystemen, wie Android-Forks, vorinstalliert werden könnten.

Illegale Praktiken von Google beeinträchtigen Wettbewerb

Google verfolgt nach Ansicht der Kommission eine umfassende Strategie, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen. Das Unternehmen verwehre seinen Wettbewerbern durch diese Praktiken die Möglichkeit, sich in einem leistungsorientierten Wettbewerb zu messen, so die Kommission. Bei der Festsetzung der Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro hätte auch die Dauer und die Schwere des Verstoßes eine Rolle gespielt. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 sei die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung auf Android-Geräten im EWR berechnet worden. Google müsse dieses illegale Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen nach dem Beschluss endgültig abstellen. Im Fall einer Nichteinhaltung der im Beschluss der Kommission dargelegten Bestimmungen seien für Google Zwangsgelder von bis zu 5% des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, fällig.

Google drohen zivilrechtliche Schadenersatzklagen

Abschließend drohten Google zudem zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten. Die neue EU-Richtlinie über Schadenersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen erleichtere es Opfern wettbewerbswidriger Praktiken, Schadenersatz zu erhalten, so die Kommission.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2018.