Art. 63 Abs. 4 GG regelt Vorgehen bei fehlender Mehrheit für neuen Bundeskanzler
Konkret sprach er Art. 63 Abs. 4 GG an. Dort ist geregelt, was passiert, wenn es im Bundestag keine Mehrheit für die Wahl eines neuen Bundeskanzlers gibt. So muss der Bundespräsident den Kandidaten dann entweder trotzdem ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen einberufen. Der Frage, ob die EU-Kommission erwartet, dass die Ungewissheit in Deutschland EU-Reformen verzögert, wich der Sprecher aus. "Wir sollten nicht darüber spekulieren, ob irgendeine Art von Einfluss wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist", sagte er.