EU-Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

Mit einer Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie will die EU-Kommission sowohl mehr Verbraucherfreundlichkeit als auch eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten erzielen. Ihr Vorschlag sieht insbesondere ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte, eine einheitliche Schnellladetechnologie sowie die Möglichkeit vor, elektronische Geräte ohne Ladekabel kaufen zu können.

USB-C-Ladegerät als einheitlicher Ladeanschluss

Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz zur Vereinheitlichung von Ladeanschlüssen gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte bislang keine vollständige Lösung gefunden werden. Nunmehr soll USB-C als einheitlicher Anschluss eingeführt werden. Auf diese Weise sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Gerätemarke mit demselben Ladegerät aufladen können. Dafür muss das Kabel an beiden Enden vereinheitlicht werden – am elektronischen Gerät und am externen Netzteil. Die Interoperabilität aufseiten des Geräts würde mit dem nunmehr eingebrachten Vorschlag erreicht. Die Interoperabilität des externen Netzteils wird Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung der Kommission sein. Diese soll laut Kommission im Laufe dieses Jahres eingeleitet werden, damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens an den nun präsentierten Vorschlags angepasst werden kann.

Vereinheitlichung der Schnellladetechnologie

Durch eine einheitliche Schnellladetechnologie soll außerdem dazu beigetragen werden, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist. Die Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, einschlägige Informationen über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung, bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt wird. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen oder leichter ein kompatibles Ladegerät auswählen. 

Erwerb elektronischer Geräte auch ohne Ladegerät

Schließlich schlägt die Kommission eine Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten vor. Die Ausgaben für separate Ladegeräte beliefen sich jährlich auf rund 2,4 Milliarden Euro. Darüber hinaus entstünden durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11.000 Tonnen Elektronikabfall, erläutert die Kommission. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen daher künftig elektronische Geräte auch ohne neues Ladegerät erwerben können. Dadurch soll es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. In Verbindung mit den übrigen Maßnahmen würde dies dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Millionen Euro im Jahr für unnötigerweise angeschaffte Ladegeräte einsparen.

Entscheidung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren

Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die von der Kommission in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere der Elektronik auf dem EU-Markt, ergriffen werden und die das Kernstück eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden werden. Der gestern präsentierte Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme soll der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten bieten.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2021.