EU-Kommission kritisiert deutsche Rechtsverstöße im Naturschutz

Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Kommission seit Jahren gegen europäisches Naturschutzrecht. Die Brüsseler Behörde verschärfte deshalb am 12.02.2020 ein bereits laufendes Vertragsverletzungsverfahren und drohte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Es geht um die Umsetzung der fast 30 Jahre alten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten.

Fristen teilweise schon vor 10 Jahren abgelaufen

Dazu gehören auch sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. "Die Frist für die Vollendung dieser Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen“, klagt die Kommission. Doch habe Deutschland keine ausreichenden Erhaltungsziele für seine 4.606 Schutzgebiete festgelegt. Bereits 2015 und 2019 hakte die Kommission nach eigenen Angaben nach. Sie kritisiert zudem Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten. Reagiere Deutschland nicht binnen zwei Monaten, könne die Kommission vor den EuGH ziehen, hieß es weiter.

Weiteres Verfahren gegen Deutschland wegen Gewässerschutz

Darüber hinaus eröffnete die Kommission ein weiteres Verfahren gegen Deutschland, weil das EU-Recht zum Schutz von Flüssen und Seen nicht ordentlich umgesetzt sei. Auch hier hat Deutschland zwei Monate Zeit zur Stellungnahme.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2020 (dpa).