EU-Grundrechteagentur: Hassdelikte zur effektiveren Bekämpfung besser erfassen

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt in ihrem neuesten Bericht "Erfassung von Hasskriminalität und Datensammlung – Praxis in der EU" auf, wie die Mitgliedstaaten ihre Methoden zur Messung von Hass verbessern können. Dies hat sie am 21.06.2018 mitgeteilt. Eine bessere Erfassung solcher Delikte helfe, das Problem der Hasskriminalität zu bekämpfen.

Statistiken spiegeln Ergebnisse von Viktimisierungserhebungen nicht wider

Erhebungen zur Viktimisierung, wie sie von der FRA durchgeführt würden, zeigten nach wie vor, wie Hasskriminalität und hassmotivierte Belästigung gegenüber vielen Gruppen – Migranten, LGBTI-Personen und Minderheiten – in der EU fortbestünden. Die amtlichen Statistiken erzählten jedoch selten die gleiche Geschichte, was das gesellschaftliche Vertrauen in die Systeme, die diese Personen schützen sollen, untergrabe, so die FRA.

Hassdelikte differenzierter erfassen – Regelmäßige Viktimisierungserhebungen durchführen

Die Verbesserungsvorschläge der Agentur stützen sich auf die Praktiken in allen 28 Mitgliedstaaten, über die der Bericht einen Überblick gibt. Um Hasskriminalität besser zu erfassen, sollten die Mitgliedstaaten detaillierte Daten zu den verschiedenen verzerrten Wahrnehmungen sammeln, die sich letztlich hinter Hassdelikten verbergen. Nur 15 Mitgliedstaaten nähmen derzeit eine Aufschlüsselung von Hassdelikten vor. Durch derartige Details könnte die Polizei die Effektivität ihrer Maßnahmen überprüfen und dazu beitragen, Vertrauen in den Gemeinschaften wiederherzustellen. Ferner sollten sie regelmäßige Viktimisierungserhebungen durchführen, um einen besseren Einblick in die Situation auf nationaler Ebene zu bekommen. Nur neun Mitgliedstaaten führten derartige Erhebungen mit speziellen Fragen zu Hassdelikten durch.

Polizei sollte Delikte auf Hassmotiv hin beurteilen müssen

Weiter empfiehlt die FRA den Mitgliedstaaten, das Know-how der Zivilgesellschaft zu nutzen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Zivilgesellschaft in Bereichen wie Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit stärken. Außerdem solle die Polizei dafür sorgen, dass auf allen Ebenen ihres Dienstes mehr Toleranz einkehrt, um so mehr Respekt und Verständnis für potenzielle Opfer von Hassdelikten zu schaffen. Polizeibeamte sollten schließlich stets beurteilen müssen, ob Straftaten durch Hass motiviert seien, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß verfolgt werden. 15 Mitgliedstaaten hätten ihren Beamten bereits Leitlinien zur Verfügung gestellt. Andere sollten dem Beispiel folgen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2018.