EU will Sicherheit von Verbraucherprodukten verbessern

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich im Trilog auf eine neue Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit geeinigt. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden. Daher wird auch auf Online-Marktplätze die Produktsicherheit künftig eine noch größere Rolle spielen.

Pflicht von Wirtschaftsteilnehmern wird konkretisiert

Durch den zunehmenden Online-Handel kommen auch Produkte auf den europäischen Markt, die nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für alle in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können. Bereits jetzt sind die Wirtschaftsteilnehmer wie Hersteller, Importeure, Händler oder Fulfillment-Dienstleister verpflichtet, nur sichere Produkte in den Verkehr zu bringen. Die neue Produktsicherheitsverordnung konkretisiert nun diese Pflicht und legt genaue Aufgaben für die Wirtschaftsteilnehmer fest. So müssen Hersteller beispielsweise eine Risikobewertung des Produkts vornehmen und eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen.

Bessere Information bei Rückrufaktionen

Neu ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, muss eine entsprechende Kontaktaufnahme erfolgen. Bisher haben Hersteller oder Verkäufer einen Rückruf nur auf ihrer Website veröffentlicht, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht erfahren haben, dass das gekaufte Produkt gefährlich ist. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten im Falle des Rückrufs kostenlos Abhilfe, einschließlich der Erstattung des Kaufpreises des zurückgerufenen Produkts.

Online-Marktplätze zur Mithilfe verpflichtet

Auch Online-Marktplätze werden künftig im Rahmen der Produktsicherheit stärker eingebunden. Online-Marktplätze müssen anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Sollte es bereits zu Verkäufen dieses Produkts gekommen sein, müssen die Plattformen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Verbraucherinnen und Verbraucher informieren sowie alle notwendigen Abhilfemaßnahmen wie Produktrückrufe ergreifen. Auch sollen Online-Marktplätze Händler von der Plattform nehmen, die häufiger gefährliche Produkte anbieten.

Vorsorgeprinzip soll vor unvorhergesehenen Entwicklungen schützen

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßt außerdem, dass das Vorsorgeprinzip in die Verordnung aufgenommenen wurde, mit dem unvorhergesehene und künftige Entwicklungen bei der Produktsicherheit aufgefangen werden, zum Beispiel bei neuen technischen Entwicklungen. "Das ist ein wichtiges Signal für mehr Produktsicherheit und für den Verbraucherschutz. Mit der neuen Verordnung wird es zukünftig möglich sein, den neuen digitalen und technologischen Herausforderungen bei der Produktsicherheit angemessen zu begegnen", so Lemke. Die bislang geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit stammt aus dem Jahr 2001 und wird durch die neue Verordnung abgelöst. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten direkt Anwendung und soll ab dem Jahr 2024 gelten. 

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 2. Dezember 2022.