EU beschließt mehr Schutz für Whistleblower

Neue EU-Regeln garantieren Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz. Die am 07.10.2019 von den Mitgliedstaaten beschlossenen Vorschriften verpflichten öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße gegen EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. Die Mitgliedstaaten hätten zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, teilte die Pressestelle der EU-Kommission mit.

Interne und externe Meldekanäle stehen zur Verfügung

Eine neue Vorschrift sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet werden, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten. Dies werde dazu beitragen, dass ein gesundes Betriebsklima entstehen kann. Ferner wird Hinweisgebern empfohlen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen, bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zurückgreifen. Aber auch dann, wenn sie sich sofort an externe Stellen wenden, sollen sie auf jeden Fall ihren Schutz behalten, betonte die Kommission in ihrer Mitteilung.

Breiter Anwendungsbereich

Geschützt werden Personen mit den unterschiedlichsten Profilen, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können: Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, oder Gesellschafter. Die neuen Vorschriften gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das Gesundheitswesen, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde der Richtlinie eine Liste mit allen erfassten EU-Rechtsinstrumenten angefügt. Die Mitgliedstaaten können bei der Umsetzung der Neuregelung über diese Liste hinausgehen.

Schutzvorkehrungen für Hinweisgeber und Angehörige

Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, etwa davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben müssen. Behörden und Unternehmen müssen zudem innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen (wobei für externe Kanäle diese Frist in ausreichend begründeten Fällen auf sechs Monate verlängert werden kann).

Zwei Jahre Zeit für Umsetzung der Rechtsvorschriften

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans begrüßte die neuen EU-Regeln als starkes Signal des Rats an Hinweisgeber: "Whistleblower sind mutige Menschen, die sich trauen, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen und selbst aufstehen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen.“ Der Rechtsakt wird nun förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2019.