Erneuerbare-Energien: Kabinett beschließt Innovationsausschreibungsverordnung

Das Kabinett hat am 16.10.2019 die Innovationsausschreibungsverordnung beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit sollen Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden. 

Erstmals fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung

Zum einen würden mit den Innovationsausschreibungen Innovationen im Ausschreibungsdesign getestet, so das Ministerium. Erstmals werde eine fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung angewendet, die aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt sei. Zudem erfolgten keine Zahlungen, wenn negative Preise an der Börse bestehen und es werde eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt würden.

Ab 2020 auch technische Innovationen

Zudem werde ab 2020 eine technische Innovation ausgeschrieben: Die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien, zum Beispiel Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Solche Projekte könnten dazu beitragen, die Einspeisung und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Dies verbessere die Versorgungssicherheit.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2019.