Erstmals fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung
Zum einen würden mit den Innovationsausschreibungen Innovationen im Ausschreibungsdesign getestet, so das Ministerium. Erstmals werde eine fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung angewendet, die aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt sei. Zudem erfolgten keine Zahlungen, wenn negative Preise an der Börse bestehen und es werde eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt würden.