AG Würzburg: 3 Jahre Haft für Epileptiker nach Verkehrsunfall mit Todesfolge

Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am 18.11.2019 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot. Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen Gefängnisstrafe. Erst im September 2019 hatte ein Autounfall in Berlin mit vier Toten eine bundesweite Debatte um Fahrer mit schweren gesundheitlichen Problemen ausgelöst.

Epilepsie bei Führerscheinstelle verschwiegen

Der 32-Jährige im Würzburger Fall hatte am Dreikönigstag 2018 auf einem Feldweg bei Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120, statt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhr frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort. Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war.

Mediziner hatten vom Autofahren abgeraten

Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem "harten, aber notwendigen Urteil". 

Epileptiker dürfen nur ausnahmsweise Kfz führen

In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahmen: mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme, und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf auftreten oder keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich bringen, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden – allerdings erst nach einer längeren Beobachtungszeit.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2019 (dpa).