Urteil härter als von Staatsanwalt beantragte Strafe
Das Gericht ging mit dem Urteil über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der unter anderem wegen versuchten Totschlags neun Jahre und sechs Monate Haft verlangt hatte. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt, der Angeklagte gestanden. Er sei wie in einem Tunnel gewesen und habe unter Einfluss von Drogen gestanden, erklärte der Mann. Er wurde auch des Bandendiebstahls, der Unfallflucht sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Zudem verhängte das Gericht eine vierjährige Führerscheinsperre und ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach Verbüßung eines Teils der Strafe an.