Registrierung ist freiwillig
Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Die sogenannte e-ID-Karte kann europaweit und im europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden. Verpflichtend ist sie nicht. Laut Gesetzesbegründung hat sie ausdrücklich nicht den Charakter eines Personalausweises. Es handelt sich vielmehr um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person wie etwa Name und Adresse gespeichert sind.
Zweck: Zuverlässige Identifizierung
Die Online-Ausweisfunktion soll eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglichen: Hierfür legt man den Chip auf ein Lesegerät, zum Beispiel ein Smartphone, und gibt die zugehörige PIN ein. Auf diese Weise erfolgt eine zuverlässige Identifizierung, um beispielsweise online ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuererklärung abzugeben.
Inkrafttreten Ende 2020 geplant
Der Bundestagsbeschluss sieht eigentlich vor, dass das Gesetz zu großen Teilen am 01.11.2019 in Kraft tritt. Dies ist aus Sicht der Länder allerdings zu kurzfristig, um die technische und rechtliche Umsetzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher im Plenum am 17.05.2019 zugesagt, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies soll über ein späteres Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.