Indiens Oberster Gerichtshof hat ein Gesetz gegen
Ehebruch für verfassungswidrig erklärt. Nach dem 158 Jahre alten
Gesetz aus der britischen Kolonialzeit drohten einem Mann bis zu fünf
Jahre Haft, wenn er mit der Ehefrau eines anderen Mannes ohne das
Einverständnis des Ehemannes Geschlechtsverkehr hatte. Die fünf
Richter gaben einstimmig einem Kläger recht, dass dies die
Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze, wie
zahlreiche Medien am 27.09.2018 aus dem Gerichtssaal in der
Hauptstadt Neu Delhi berichteten.
Ehebruch gilt weiter als Scheidungsgrund
"Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr seiner Ehefrau
ist", las der vor der Pensionierung stehende Chefrichter Dipak Misra
demnach aus dem Urteil vor. "Rechtliche Hoheit eines Geschlechts über
das andere Geschlecht ist falsch." Ehebruch solle aber im Zivilrecht
weiter als Scheidungsgrund gelten. Die indische Regierung hatte
argumentiert, das Gesetz müsse beibehalten werden, um die
Unantastbarkeit der Ehe zu schützen.
Redaktion beck-aktuell, 28. September 2018 (dpa).