Nawalny mit knapp 64.000 Euro zu entschädigen
Der Oppositionelle gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition. Russland muss dem Juristen nun 63.678 Euro Entschädigung zahlen. Diese Entscheidung von Straßburger Richtern ist eine Rarität: Eine politische Motivation für Rechtsbrüche stellt der Gerichtshof nur äußerst selten fest.
Reaktion Russlands ungewiss
"Es ist ein sehr faires Urteil", sagte Nawalny nach der Urteilsverkündung. Er sei zufrieden, dass die Richter das Vorgehen der russischen Behörden gegen ihn nun endlich als politisch motiviert ansähen. "Das Urteil ist nicht nur für mich wichtig, sondern auch für viele Menschen in Russland, die tagtäglich festgenommen werden." Russland jedoch werde das Urteil wohl ignorieren, mutmaßte der 42-Jährige. Das sei das Standard-Vorgehen Moskaus bei derartigen Entscheidungen.
EGMR: Kein legitimer Grund für Festnahmen erkennbar
Nawalny hatte wegen sieben Festnahmen bei Protesten zwischen 2012 und 2014 und anschließender Geld- und Haftstrafen mehrere Beschwerden in Straßburg eingereicht. Um zu überprüfen, ob eine politische Motivation hinter der Verfolgung Nawalnys steckte, nahmen die Richter besonders zwei Festnahmen in den Fokus. Dabei konnten sie keinen legitimen Grund für das Einschreiten der Behörden erkennen. Einmal sei Nawalny im Gerichtssaal festgenommen worden, als er lediglich ein Verfahren anderer putinkritischer Demonstranten beobachtete.
Recht auf Freiheit und faires Verfahren verletzt
Es gebe "kontextuelle" Beweise, dass die Behörden im Laufe der Zeit immer strenger gegen Nawalny vorgegangen seien, teilte das Gericht mit. Nawalnys Annahme, eine besondere Zielscheibe zu sein, scheine zuzutreffen – in einem Kontext, in dem die Opposition generell unter Kontrolle gebracht werden solle, hieß es. Durch das Vorgehen der russischen Behörden sieht der Kremlkritiker auch unter anderem sein Recht auf Freiheit und auf ein faires Verfahren verletzt. Auch hier folgten ihm die Richter weitgehend.
Vorinstanz hatte Festnahmen nicht als politisch motiviert gewertet
Im Februar 2017 hatte ihm eine Vorinstanz des Straßburger Gerichts in dem aktuellen Verfahren bereits teilweise Recht gegeben. Die Richter beurteilten die Festnahmen aber damals nicht als politisch motiviert, weswegen Nawalny Rechtsmittel einlegte. Dem Gerichtshof liegen derzeit noch acht andere Beschwerden des Oppositionellen vor.