EGMR verurteilt Russland wegen mangelhafter Aufklärung des Mordes an Journalistin Politkowskaja

Russland hat den Mord an der kremlkritischen Journalistin Anna Politkowskaja nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzureichend aufgeklärt. Zwar hätten die russischen Behörden eine Gruppe von Männern verurteilt, die im Jahr 2006 direkt an der Ermordung beteiligt gewesen seien. Sie hätten aber nicht angemessen ermittelt, wer die Drahtzieher des Verbrechens waren, entschieden die Straßburger Richter in ihren Urteil vom 17.07.2018 (Az.: 15086/07).

Journalistin berichtete über Menschenrechtsverbrechen in Tschetschenien

Die preisgekrönte Journalistin der regierungskritischen Zeitung “Nowaja Gaseta“ hatte sich mit Berichten über schwerste Menschenrechtsverbrechen im früheren Kriegsgebiet Tschetschenien viele Feinde gemacht. Nach langen Ermittlungen wurden 2014 mehrere Männer aus Tschetschenien verurteilt. Einer der Verurteilten starb 2017 in einem Gefängniskrankenhaus. Russland muss nun den Angehörigen der Journalistin insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, die sich in Straßburg beschwert hatten.

EGMR, Urteil vom 17.07.2018 - 15086/07

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2018 (dpa).