EGMR: Türkei muss zu Unrecht als Selbstmordattentäterin bezichtigte Frau entschädigen

Eine in Köln lebende Türkin, die von türkischen Medien als potenzielle Selbstmordattentäterin dargestellt wurde, soll eine Entschädigung von 1.500 Euro bekommen, da ihre durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Rechte auf Schutz des Privat- und Familienlebens verletzt worden seien. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit am 21.11.2017 veröffentlichtem Urteil entschieden (Az.:63903/10).

Medien stellten Türkin als ausgebildete Selbstmordattentäterin dar

Die Mediendarstellungen liegen laut Gericht zehn Jahre zurück. Demnach bezeichneten zwei Zeitungen die Frau mit Bild als eine in Trainingscamps ausgebildete Selbstmordattentäterin im Auftrag der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Klagen der Frau gegen die Verlage in der Türkei wurden dort letztlich abgewiesen. Die Klage in Straßburg richtete sich gegen den türkischen Staat. Das nun ergangene Urteil wird laut Gericht in drei Monaten rechtskräftig, falls keine der Parteien die Große Kammer des Menschenrechtsgerichts einschaltet.

EGMR, Urteil vom 21.11.2017 - 63903/10

Redaktion beck-aktuell, 21. November 2017 (dpa).