EGMR verurteilt Ungarn zu 40.000 Euro Schadensersatz für Tod eines Flüchtlings

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Die ungarischen Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn müsse dem Bruder knapp 40.000 Euro Schadensersatz zahlen, entschieden die Richter in Straßburg gestern.

Syrischer Flüchtling soll bei Push-Back an ungarisch-serbischer Grenze ertrunken sein 

An den EGMR hatte sich ein Syrer gewandt, der 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Tisza-Fluss von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren wollte. Unterstützt wurden sie dabei von Schmugglern. Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.

EGMR: Art. 2 EMRK verletzt

Der Mann machte eine Verletzung des Rechts auf Lebens geltend und dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der EGMR gab ihm nun teilweise Recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss 34.000 Euro Schadenersatz zahlen und 5.600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.

EGMR, Urteil vom 02.02.2023 - 59435/17

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2023 (dpa).