Strafe für Angeklagten in "Luxleaks"-Prozess kein Verstoß gegen Menschenrechte

Luxemburg hat mit der Verurteilung eines der beiden Hauptangeklagten im "Luxleaks"-Prozess nicht gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Mit der verhängten Geldstrafe von 1.000 Euro sei ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten des Mannes und denen seines ehemaligen Arbeitgebers gefunden worden, so das Gericht.

Halet in Luxemburg zu Geldstrafe verurteilt

Der Fall behandelt die Affäre um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden. Mit den "Luxleaks" hatten zwei frühere Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht. Sie wurden zwischen 2012 und 2014 veröffentlicht. Während einer von ihnen als Whistleblower frei von Strafe blieb, wurde der zweite Hauptangeklagte, Raphaël Halet, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

EGMR: Halet zwar Whistleblower – Enthüllungen aber von unzureichendem öffentlichen Interesse

Anders als die luxemburgischen Instanzen stufte der EGMR Halet ebenfalls als Whistleblower ein. Dennoch bestätigte es die Sichtweise des Luxemburger Berufungsgerichts. Demnach seien die von Halet zu Tage gebrachten Informationen nicht von ausreichend öffentlichem Interesse gewesen, um den daraus resultierenden Schaden an PwC auszugleichen. Halet war erst nach dem Bekanntwerden der Affäre durch seinen Kollegen mit vertraulichen Steuerdokumenten an einen Journalisten herangetreten.

EGMR, Urteil vom 11.05.2021 - 21884/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2021 (dpa).