Beschwerdeführer rügten Misshandlungen durch spanische Sicherheitskräfte
Die Beschwerdeführer wurden 2010 wegen eines Autobombenanschlags am Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006 verurteilt, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, und verbüßen die gegen sie verhängten Haftstrafen. Sie behaupteten, sie seien bei ihrer Festnahme im Januar 2008 durch die Anti-Terror-Einheit der spanischen Zivilgarde getreten und geschlagen worden. Auch in der anschließenden Untersuchungshaft habe es Misshandlungen gegeben. Medizinische Berichte konstatierten bei beiden Klägern verschiedene körperliche Verletzungen. Einer der Kläger musste auch mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Das höchste Gericht Spaniens (Tribunal Supremo) sprach mehrere zunächst verurteile Offiziere frei und ging von falschen Anschuldigungen aus.
EGMR rügt Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Der EGMR stellte eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) fest und verurteilte Spanien zur Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro. Nach der Überzeugung des Gerichts sind die zahlreichen Verletzungen den Männern zugefügt worden, als sie sich in der Hand der Zivilgarde befanden. Andere glaubhafte Erklärungen habe Spanien nicht geliefert. Zudem habe das spanische Gericht zu wenig dafür getan, um die Gewalt gegen die beiden Männer aufzuklären.
Gewaltverzicht seit 2011
Die ETA kämpfte fast ein halbes Jahrhundert lang für einen unabhängigen baskischen Staat im Norden Spaniens und im Süden Frankreichs. Bei etwa 4.000 Terroranschlägen kamen mehr als 800 Menschen ums Leben. 2011 erklärte die ETA einen Gewaltverzicht. Seitdem verübte sie keine Anschläge mehr.