EGMR: Prozess gegen Kaupthing-Manager teilweise nicht fair

Im Prozess gegen ehemalige Manager der isländischen Bank Kaupthing wurde aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilweise gegen das Recht auf Unvoreingenommenheit verstoßen. Demnach habe ein Sohn eines am Prozess gegen die Kaupthing-Manager beteiligten Richters selbst eine Zeit lang bei dem einst größten Geldhaus des Landes gearbeitet, erklärte der EGMR am 04.06.2019 in Straßburg (Az.: 39757/15).

Entschädigung von jeweils 2.000 Euro

Dem ehemaligen Chef der Bank, Heidar Már Sigurdsson, dem Ex-Aufsichtsratschef Sigurdur Einarsson und zwei weiteren Managern stehe deshalb eine Entschädigung in Höhe von jeweils 2.000 Euro zu, so der Gerichtshof. Die Bankmanager hatten zudem in weiteren Punkten Beschwerden eingereicht, die jedoch vom EGMR abgewiesen wurden.

Mehrjährige Haftstrafen wegen Marktmanipulation

Kaupthing war 2008 zusammengebrochen und hatte einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Neben Kaupthing waren auch die Geldinstitute Glitnir und Landsbanki zusammengebrochen und hatten die kleine Inselrepublik mit rund 338.000 Einwohnern in eine schwere Finanz- und Wirtschaftskrise gestürzt. Die Bankmanager wurden später unter anderem wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EGMR, Urteil vom 04.06.2019 - 39757/15

Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2019 (dpa).