EGMR: Haftstrafen gegen Oppositionsführer in Russland “willkürlich“

Der russische Oppositionsführer Alexej Nawalny hat erneut eine Verurteilung Moskaus durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht. Er und sein Bruder Oleg hatten sich in Straßburg gegen Bestrafungen wegen Betrugs und Geldwäsche zum Nachteil des französischen Kosmetikkonzerns Yves Rocher gewehrt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 17.10.2017 entschieden, dass die Entscheidungen “willkürlich“ ergangen sind. Die Gerichte hätten das Strafrecht extensiv und unvorhersehbar zulasten der Brüder ausgelegt, so die Straßburger Richter (Az.: 101/15).

Oleg Nawalny spricht von Sippenhaft

Die Brüder wurden 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Während die Strafe für Alexej Nawalny zur Bewährung ausgesetzt wurde, sitzt Oleg weiter im Gefängnis. Der Putin-Kritiker spricht von Sippenhaft. In Straßburg wehrt er sich noch gegen eine weitere Verurteilung wegen Betrugs bei einem Holzdeal. Die Wahlleitung hält ihn wegen dieser Bewährungsstrafe von einer Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2018 ab, für die er seit Monaten Wahlkampfbüros eröffnet.

Regime-Kritiker wird regelmäßig zu Arreststrafen verurteilt

Weil er zu nicht genehmigten Demonstrationen aufruft, wird Nawalny regelmäßig zu Arreststrafen verurteilt. Zurzeit sitzt er eine 20-tägige Strafe ab - es ist bereits die dritte in diesem Jahr. Erst im Februar hatte der Menschenrechtsgerichtshof Russland wegen der Festnahme des Oppositionellen bei friedlichen Protesten verurteilt.

Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2017 (dpa).