Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten rechtfertigen Duldung nicht
Die griechische Regierung hatte das Verhalten der Behörden auch damit begründet, dass es keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten für die Migranten gegeben habe. Das Gericht erklärte dazu, dies sei keine Rechtfertigung für anhaltende Untätigkeit. So sei ein Räumungsbescheid auch nach mehrfacher Anordnung von der Polizei nicht umgesetzt worden.
Staatliche Versorger ignorierten Einspruch der Hotelbesitzerin
Nachdem die Besetzer gekappte Strom- und Wasserleitungen wieder verbunden hatten, hatten die staatlichen Wasser- und Stromverbände auf einen Einspruch der Hotelbesitzerin, für die Kosten nicht aufkommen zu müssen, zudem nicht reagiert. Nach rund drei Jahren verließen die Migranten und die Aktivisten das Gebäude freiwillig.