EGMR billigt Gefährder-Abschiebung nach Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Bedenken gegen die Abschiebung eines islamistischen Gefährders aus Bremen nach Russland. Das Gericht in Straßburg wies die Beschwerde des 18-jährigen Russen als unzulässig ab, wie es am 30.11.2017 mitteilte. Es sah keine erheblichen Gründe für die Annahme, dass der Mann in Russland Gefahr laufe, Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu sein (Az.: 54646/17). Er war beeits Anfang September 2017 nach Moskau abgeschoben worden.

Terroranschlag in Deutschland befürchtet

Dem Mann, der fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, aber russischer Staatsangehöriger ist, wurde ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut. Nach den Erkenntnissen der Behörden sympathisiert er mit der Terrormiliz IS und hat Suizidgedanken geäußert. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.

Abschiebung im März 2017 angeordnet

Die deutschen Behörden hatten seine Abschiebung im März 2017 angeordnet. Der Mann war dagegen vor Gericht gezogen und hatte die Ansicht vertreten, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung, Gefangenschaft oder gewaltsame Entführung drohten.

Hauptsacheverfahren vor BVerwG steht noch aus

Der EGMR hatte im Juli 2017 angeordnet, die Abschiebung vorläufig auszusetzen, diese Anordnung im August 2017 aber wieder aufgehoben. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehabt. Das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht steht laut EGMR aber noch aus.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2017 (dpa).