Mit der Entscheidung, einer Frau mit Kopftuch den Zutritt zu einem Gerichtssaal zu verwehren, hat Belgien deren Menschenrechte verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit Urteil vom 18.09.2018 entschieden (Az.:3413/09).
Belgisches Gericht untersagte Klägerin das Betreten des Gerichtssaals mit Kopftuch
Beschwert
hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den
gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie auf richterliche Anordnung darauf
hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch
betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen. Die Frau sah in
der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt.
EGMR: Belgien muss wegen Menschenrechtsverletzung Schadensersatz zahlen
Der Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
EGMR, Urteil vom 18.09.2018
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2018 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
v. Schwanenflug/Szczerbak, Das Tragen eines Kopftuches im Lichte des Neutralitätsgebots im Öffentlichen Dienst, NVwZ 2018, 441
BVerfG, Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, NVwZ 2017, 1128
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Kassel verneint generelles Kopftuchverbot für städtische Bedienstete, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.05.2018, becklink 2009804
VGH Kassel, Rechtsreferendarinnen dürfen auf der Richterbank kein Kopftuch tragen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.05.2017, becklink 2006753
BVerfG, Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.03.2015, becklink 1037690