EGMR: Belgisches Gericht durfte Kopftuchträgerin nicht den Zutritt in Gerichtssaal verwehren

Mit der Entscheidung, einer Frau mit Kopftuch den Zutritt zu einem Gerichtssaal zu verwehren, hat Belgien deren Menschenrechte verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit Urteil vom 18.09.2018 entschieden (Az.:3413/09).

Belgisches Gericht untersagte Klägerin das Betreten des Gerichtssaals mit Kopftuch  

Beschwert hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen. Die Frau sah in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt.

EGMR: Belgien muss wegen Menschenrechtsverletzung Schadensersatz zahlen

Der Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2018 (dpa).