Eckpunkte für Reform des Namensrechts vorgestellt

Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium haben am 26.03.2020 ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht. In der Praxis habe sich gezeigt, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich sei. Bürger wünschten sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung, wie es sie in vielen anderen europäischen Ländern bereits gebe.

Zusammenführung der Regelungen in einem Gesetz und einheitliche Zuständigkeit

Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen und die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt.

Mehr Möglichkeiten bei Namenswahl eröffnen

Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen werde beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegten.

Vorschläge sollen nun fachlich diskutiert werden

Die Vorschläge, die eine vom Innenministerium und vom Justizministerium 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe mit Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung erarbeitet hat, sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Über einen Reformvorschlag entscheiden wolle die Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode, so das Innenministerium.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2020.