Richterbund befürwortet Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde und mehr Spezialspruchkörper

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften Stellung genommen. Er befürwortet, die streitwertmäßige Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unbefristet auszugestalten, um eine effiziente Erfüllung der Aufgaben des Gerichts als Revisionsinstanz und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Gerichts dauerhaft sicherzustellen.

DRB befürwortet Einrichtung von Spezialspruchkörpern

Die Einrichtung weiterer spezialisierter Spruchkörper bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten stelle sicher, dass innerhalb des Gerichts eine häufigere Befassung der entscheidenden Spruchkörper mit der Materie eintritt (Erfahrungs- und Wissenszuwachs). Vor diesem Hintergrund erscheine die Annahme gerechtfertigt, dass mit der Einrichtung von Spezialspruchkörpern – über eine Qualitätssteigerung hinaus – eine noch höhere Richtigkeitsgewähr für die richterlichen Entscheidungen erreicht werden kann.

Hinweis auf mögliche Auswirkungen auf bewährte Gerichtsstrukturen

Von einer Konzentration eines bestimmten Sachgebiets an einem Gericht ist laut DRB zu erwarten, dass sich durch die Übernahme dieses Sachgebiets aus anderen Gerichtsbezirken das Geschäftsaufkommen noch weiter erhöht und eine noch häufigere Befassung des entscheidenden Spruchkörpers mit dem Sachgebiet eintritt. Zuständigkeitskonzentrationen könnten aber dazu führen, dass sich bewährte Gerichtsstrukturen verändern, gibt der Richterbund zu bedenken.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juli 2019.