DAV nimmt zum Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes Stellung

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt in seiner Stellungnahme einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Investitionen. Das verfolgte Ziel schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben sei ausdrücklich zu unterstützen. Um eine effektivere Beschleunigungswirkung zu erzielen, seien jedoch Nachbesserungen bei der Integration von Raumordnungsverfahren in Plan- und Genehmigungsvorgänge erforderlich.

Entwurf sieht Maßnahmen für schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben vor

Der Gesetzentwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes sieht eine Reihe von beschleunigenden Maßnahmen für Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben vor. Dazu zählen unter anderem Vereinfachungen im Raumordnungsrecht. Hierfür sollen das Raumordnungsgesetz und die Raumordnungsverordnung geändert werden. Das Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG soll als Kann-Regelung ausgestaltet, verschlankt und besser mit dem Planfeststellungsverfahren verzahnt werden.

DAV fordert Ergänzungen

Der Gesetzentwurf ist jedoch nach Auffassung des DAV zur Erzielung der von ihm erstrebten Beschleunigungswirkung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht voll geeignet. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind aus Sicht des DAV um Regelungen zu einer stärkeren Integration des Raumordnungsverfahrens und des Zielabweichungsverfahrens in die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren zu ergänzen. Der DAV behält sich eine weitere Stellungnahme zu dem Entwurf ausdrücklich vor.

Redaktion beck-aktuell, 11. August 2020.