DAV-Stellungnahme: Geplantes Fachkräfteeinwanderungsgesetz erschwert "Spurwechsel"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht in dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zwar einige positive Ansätze, um die Zuwanderung qualifizierter Fachkräften aus Drittstaaten zu vereinfachen und zu verbessern. Allerdings kritisiert er in seiner Stellungnahme vom 11.12.2018, dass die geplanten Regelungen einen "Spurwechsel" erschwerten und die geplante Beschäftigungsduldung wegen zu hoher Hürden untauglich sei.

DAV begrüßt Paradigmenwechsel beim Arbeitsmarktzugang

Positiv bewertet der DAV, dass der Referentenentwurf gesetzessystematische Vereinfachungen vorsehe. Ebenso begrüßt er beim Arbeitsmarktzugang den Paradigmenwechsel vom präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hin zur Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, so dass bei einer Aufenthaltserlaubnis zukünftig vom Grundsatz her eine Beschäftigung erlaubt sei.

Kritik: "Spurwechsel" wird erschwert

Allerdings zeige sich, dass der Gesetzgeber bestehende Vorschriften verschärfe und den Zugang in den Arbeitsmarkt weiter erschwere. Dies gelte insbesondere für Menschen mit einem "schwachen" Aufenthaltsstatus, insbesondere der Duldung. Hierbei verdeutliche der Ausbau der Versagungstatbestände zur Erteilung einer Ausbildungsduldung, dass der "Spurwechsel" für Menschen mit Duldung in Zukunft wieder schwieriger werden wird. Die Aufnahme einer Assistenz- oder Helferausbildung in den Ausbildungsduldungstatbestand sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings kritisiert der DAV, dass dazu eine Arbeitsplatzzusage für eine anschließende qualifizierte Ausbildung erforderlich sein soll.

Neue Beschäftigungsduldung wegen zu hoher Hürden untauglich

Die neu eingeführte Beschäftigungsduldung ist laut DAV im Grundsatz ebenfalls zu begrüßen. Der damit unternommene Versuch, Ausländer vor einer Abschiebung zu schützen, die bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stünden, sei allerdings in der vorliegenden Form gescheitert. Denn wegen der hohen gesetzlichen Hürden sei nicht damit zu rechnen, dass hierdurch ein praxistauglicher Weg in den Arbeitsmarkt geschaffen wird. 

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2018.