DAV fordert Haftentschädigung von mindestens 100 Euro pro Tag

Der Staat müsse unschuldig Inhaftierten für ihre Haftzeit zumindest einen angemessenen symbolischen Ausgleich zahlen, auch wenn der Verlust von Freiheit materiell nicht aufzuwiegen sei, so der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die derzeitige Pauschale von 25 Euro pro Tag sei deutlich zu niedrig. Der Vorsitzende des Ausschusses Strafrecht im DAV, Rechtsanwalt Rainer Spatscheck, bekräftigte in einem Statement die Forderung des Vereins, eine Haftentschädigung von mindestens 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung gesetzlich zu verankern.

BGH entscheidet über Entschädigung nach Abschiebungshaft

Anlass des Statements ist eine anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 18.04.2019. Der Bundesgerichtshof wird im konkreten Fall über eine Entschädigung wegen Abschiebungshaft (Az: III ZR 67/18) entscheiden. Der Kläger nimmt den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland auf eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Hafttag in Anspruch, insgesamt auf 2.700 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 18. April 2019.