Signal gegen Einschüchterung von Lehrern
Der Landesdatenschutzbeauftragte sagte: "Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden." Der AfD-Landesverband erhebe in seinem Portal nicht nur personenbezogene Daten von Schülern, die eine Meldung verfassen, sondern sammele gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als spezielle Kategorie personenbezogener Daten stehe die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz. Nach der Datenschutzgrundverordnung sei die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgehe, grundsätzlich untersagt.
Meldeportal seit Anfang September in Betrieb
Mit Blick auf die Rechte der Betroffenen wies Müller darauf hin, dass jeder von der AfD Auskunft darüber verlangen könne, ob ihn betreffende Daten verarbeitet wurden. "Ein formloses Schreiben genügt." Der AfD-Landesverband hatte das Meldeportal Anfang September 2019 gestartet, das es in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern gibt, darunter in Hamburg, Brandenburg und Berlin.
AfD prüft Vorgehen gegen Datenschutzbeauftragten
Der AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm sprach in einer Mitteilung von einer politischen Willkürentscheidung. Es werde versucht, einen Maulkorb zu erlassen, um mögliche Missstände an Schulen vertuschen zu können. Die politische Meinung der Lehrer interessiere die AfD nicht. Die AfD prüft nach Holms Worten auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Datenschutzbeauftragten.