Cum-Ex-Affäre: Räume von Kanzlei Freshfields durchsucht

Im Steuerskandal um umstrittene Dividendengeschäfte ist die Großkanzlei Freshfields ins Visier der Ermittler geraten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vergangene Woche Räume von Freshfields Bruckhaus Deringer in der Finanzstadt, wie die Kanzlei am 23.10.2017 auf Anfrage mitteile. Zuvor hatte die “Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren.

Durchsuchung bezog sich auf früheres Mandatsverhältnis

Die Durchsuchung habe sich auf ein früheres Mandatsverhältnis bezogen, “welches die Beratung im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften zum Gegenstand hatte, die schon einige Jahre zurückliegen“, erklärte die Kanzlei. “Freshfields ist zuversichtlich, dass die Prüfung der Generalstaatsanwaltschaft ergeben wird, dass unsere Beratung rechtlich nicht zu beanstanden ist.“ Dem Bericht zufolge soll es um ein Gutachten für die inzwischen insolvente Maple Bank GmbH gehen. Das Institut war von der Finanzaufsicht Bafin 2016 geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung die Überschuldung drohte. Die Rückstellung stand der Bank zufolge in Zusammenhang mit “Cum-Ex“-Aktiengeschäften.

Etliche Banken und Investoren im Visier der Ermittler

Bei den umstrittenen Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (“cum“) und ohne (“ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt. Bescheinigungen für die Rückerstattung der auf Dividenden anfallenden Kapitalertragsteuer wurden so mehrfach ausgestellt und die Steuer doppelt erstattet, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Schätzungen über den Schaden für den Fiskus reichen von 10 bis 32 Milliarden Euro. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Etliche Banken und Investoren gerieten ins Visier der Ermittler. Ein Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte Freshfields durchsuchen lassen wollen, was der Bundesgerichtshof aber ablehnte.

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2017 (dpa).