Coronabedingte Einreisebeschränkungen für unverheiratete Partner aus Drittstaaten aufgehoben

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zufolge soll ab sofort wieder die Einreise unverheirateter Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten möglich sein. Dies hat der Bundesinnenminister heute der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und seinen Amtskollegen in den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt.

Nachweis dauerhafter Partnerschaft erforderlich - Besondere Bestimmungen für Risikogebiete

Die bislang geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten waren zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Vorschlag der EU-Kommission europaweit eingeführt worden. Voraussetzung für die durch Deutschland beschlossenen Einreiseerleichterungen ist der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland. Hierfür sind eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person, eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung sowie Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets vorzulegen. Unabhängig hiervon gelten für alle Einreisenden aus Risikogebieten besondere Bestimmungen.

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2020.