DAV-Präsidentin: Ausschluss von Anwälten von Antragstellung nicht gerechtfertigt
Rechtsanwälte dürften ihre Mandanten auch vollumfänglich steuerrechtlich beraten und vertreten. Sie übernähmen für sie bereits klassische Steuerberateraufgaben wie die monatliche Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung. In der Corona-Krise sei die Beantragung von Corona-Soforthilfen oder Kurzarbeitergeld hinzugekommen. Es sei nicht gerechtfertigt, dass sich die Mandanten für die Beantragung der Überbrückungshilfe – mitten in einer Notlage – einen (neuen) Steuerberater suchen müssten und nicht ihre Anwälte ihres Vertrauens beauftragen dürften, so DAV-Präsidentin Edith Kindermann.