DAV fordert bei Ausgangssperren Bereichsausnahme für Anwaltschaft

Für den Fall, dass zur Bewältigung der Corona-Pandemie Ausgangssperren verhängt werden, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Einrichtung einer Bereichsausnahme für Anwälte. Denn die Anwaltschaft leiste einen entscheidenden Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so der DAV in einer Mitteilung vom 21.03.2020.

DAV: Anwaltschaft gewährleistet Zugang zum Recht

Anwälte müssten zwingend in der Lage bleiben, ohne Verletzung des Mandatsgeheimnisses ihre Pflichten zu erfüllen. Zudem stellten sich im Rahmen der Corona-Krise viele Rechtsfragen für Bürger wie für Unternehmen. Die Anwaltschaft gewährleiste hier den Zugang zum Recht. Der DAV fordert daher für den Fall von Ausgangssperren: Anwälte müssen zu beruflichen Zwecken ihr Zuhause verlassen dürfen und ihre Kanzleien aufsuchen können, denn Akten, Fristenkalender und anderes würden dort überwiegend in Papierform geführt.

Vertrauensbeziehung zum Mandanten schützen

Ein Mandat beruhe auf einer Vertrauensbeziehung. Dies könne nicht immer fernmündlich oder im Homeoffice bearbeitet werden. Nicht verlegbare Gerichtstermine müssten Anwälte wahrnehmen können. Zudem müssten sie die Möglichkeit haben, Menschen in Notfällen aufsuchen zu können, etwa im Fall eines Nottestaments. Um den beruflichen Zweck nachzuweisen, müsse die Vorlage des Anwaltsausweises (ohne weitere Darlegungen) ausreichen.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2020.