CDU-Politiker Voss sieht in Copyright-Abstimmung Machtprobe mit Plattformen wie YouTube

Der CDU-Europapolitiker Axel Voss hat vor einem Scheitern der Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene gewarnt. Falls das Europaparlament dem Vorhaben kommende Woche nicht zustimme, ginge "die Machtprobe (...) zugunsten amerikanischer Plattformen aus“, sagte Voss am 18.03.2019 gegenüber der Presse.

Umstrittener Art. 13

Voss hatte den vorliegenden Reform-Kompromiss für das Parlament federführend mit den EU-Staaten ausgehandelt. Ein Scheitern würde bedeuten, "dass eine Demokratie nicht mehr in der Lage ist, die Machtfülle einer Plattform entsprechend zu regulieren in diesem Bereich“, sagte Voss. Dann müssten sich Gerichte mit dem Thema beschäftigen. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich Mitte Februar 2019 auf einen Entwurf der Urheberrechtsreform geeinigt. Umstritten ist vor allem Artikel 13, der vorsieht, dass Plattformen wie YouTube künftig sicherstellen müssen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht mehr unerlaubt ins Netz gelangen. Kritiker fürchten, die Plattformen könnten ihren Verpflichtungen nur nachkommen, wenn sie Upload-Filter einsetzen. Dann würden sie schon beim Hochladen prüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Dadurch drohte Zensur.

CDU will statt Upload-Filtern Lizenzmodelle

Die deutsche CDU hatte deshalb eine nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie vorgeschlagen, die den Einsatz von Upload-Filtern überflüssig machen soll. Demnach sollen grundsätzlich erstmal alle Inhalte hochgeladen werden können. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Für längere Zeiträume soll die jeweilige Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerabdruck - eine Kennzeichnung des Urhebers - besitzen, Lizenzen erwerben. Voss begrüßte den Vorstoß: "Man braucht keine Upload-Filter, wenn es Lizenz-Modelle gibt.“

Piratenpartei: Vorschlag nicht umsetzbar

Julia Reda, die für die Piratenpartei im Europaparlament sitzt und eine scharfe Kritikerin von Artikel 13 ist, hält den Vorschlag der CDU dagegen nicht für umsetzbar. "Das Problem dabei ist, dass eine solche allgemeine Ausnahme für Nutzungen auf Plattformen europarechtswidrig ist. Das kann nur eingeführt werden, wenn das in der europäischen Richtlinie steht“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Wenn die CDU gegen Upload-Filter sei, müsse sie im Parlament dafür stimmen, dass Artikel 13 gestrichen wird.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2019 (dpa).