CDU-geführte Justizministerien gegen Abschiebehaft in regulären Gefängnissen

Die CDU-geführten Justizministerien der Länder lehnen die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Justizvollzugsanstalten ab. Sie wehren sich gegen den Entwurf des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das eine vorläufige Aufhebung der Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug vorsehe. "Schon die Vorstellung, dass zwischen teils gefährlichen Straftätern Familien mit Kindern untergebracht werden sollen, denen allenfalls zur Last gelegt werden kann, nicht ausgereist zu sein, sollte von der Unverhältnismäßigkeit des Anliegens überzeugen", heißt es in der Erklärung, die Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am 13.03.2019 in Kassel vorstellte.

Weitere Themen: Staatsschutzverfahren, elektronische Beweismittel und Pakt für den Rechtsstaat

Dort trafen sich zwei Tage lang Minister und Staatssekretäre aus neun Bundesländern, in denen das Justizressort in der Hand von CDU oder CSU ist. Sie berieten auch über das Thema Staatsschutzverfahren, das durch die Rückkehr von IS-Anhängern nach Deutschland aktuell sei. Man werde den Bund weiter auffordern, sich an den Kosten der Länder für Verfahren gegen Terrorverdächtige zu beteiligen, sagte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Die Justizvertreter diskutierten zudem unter anderen über elektronische Beweismittel, ein nachlassendes Vertrauen von Bürgern in die Justiz und den Pakt für den Rechtsstaat, der die Personalausstattung der Justiz verbessern soll.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2019 (dpa).