ACA Europe besorgt über Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten

ACA Europe, die Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union, hat am 15.05.2018 eine Resolution verabschiedet, in der sich die Organisation ernsthaft besorgt über die Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten äußert. Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, sieht ACA Europe dort die fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätze, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Die Organisation wies darauf hin, dass die justizielle Zusammenarbeit und die Courtoisie zwischen Gerichten deren gegenseitiges Vertrauen hinsichtlich der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten erfordere.

Besseres Verständnis des Unionsrechts fördern

ACA Europe gehören der Europäische Gerichtshof, die obersten Verwaltungsgerichte der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz an. Montenegro, Serbien und die Türkei nehmen als Beobachter teil. Seit dem 15.05.2018 hat das BVerwG die Präsidentschaft der Vereinigung inne. Ziel von ACA Europe sei es, unter den Richtern der obersten Verwaltungsgerichte in ganz Europa ein besseres Verständnis des Unionsrechts sowie eine bessere Kenntnis der Arbeitsweise der anderen obersten Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung von EU-Recht zu erreichen. Das gegenseitige Vertrauen solle gestärkt, eine wirksame und effiziente Arbeitsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU gefördert, der Ideenaustausch zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit in den Verwaltungsjustizsystemen sichergestellt und schließlich die wechselseitige Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung zum Unionsrecht gewährleistet werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2018.