BVerfG: Verfassungsbeschwerde per De-Mail unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.11.2018 eine per De-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Das Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG verlange ein körperliches Schriftstück, so das BVerfG (Az.: 1 BvR 2391/18).

Erforderliche gesetzliche Regelung fehlt bislang

Der Gesetzgeber habe bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermögliche, so das BVerfG. Bislang stehe die De-Mail - wie auch die gewöhnliche E-Mail - beim BVerfG nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2018 - 1 BvR 2391/18

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2018.