Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse gescheitert

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind acht weitere Eilanträge und 51 Verfassungsbeschwerden gegen einzelne oder sämtliche Regelungen der Corona-Bundesnotbremse gescheitert. Damit sei aber nicht entschieden, ob die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind, so das BVerfG.

Ausgangsbeschränkung und weitere Maßnahmen noch in Hauptsacheverfahren zu prüfen

Sämtliche 51 Verfassungsbeschwerden, darunter eine von vier Mitgliedern des Deutschen Bundestags, seien unzulässig gewesen, weil sie nicht hinreichend begründet waren, so das BVerfG. Ebenso habe ein Teil der Eilanträge nicht den Darlegungsanforderungen genügt. Eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Bundesnotbremse mit dem Grundgesetz sei damit nicht gefallen. Die Prüfung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung (§ 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG) sowie weiterer Regelungen des § 28b IfSG, die Gegenstand verschiedener Eilentscheidungen von Kammern des Ersten Senats vom 05.05. und 20.05.2021 waren, bleibe den dort genannten Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Bislang 424 Verfahren gegen Bundesnotbremse

Gegen die Bundesnotbremse laufen zahlreiche Verfahren: Laut BVerfG sind bis Ende Mai 2021 insgesamt 424 Verfahren bei ihm eingegangen, darunter auch ein Verfahren mit über 7.000 Beschwerdeführenden.

BVerfG, Beschluss vom 01.06.2021 - 1 BvR 927/21

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2021.