Aktionskünstler scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Jodl-Grabs

Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4.000 Euro wegen Beschädigung des Familiengrabs zahlen. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte nicht zur Entscheidung an. Kastner sei "nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit" verletzt, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss.

Jodl selbst dort nicht begraben

Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um die Familiengrabstätte auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben. Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen aber als Grabinschrift auf einem steinernen Kreuz.

Künstler protestierte mir mehreren Aktionen gegen Grabinschrift

Kastner hatte dagegen 2015 und 2016 mit mehreren Aktionen protestiert. Einmal klebte er ein Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" an das Kreuz, einmal brach er einen Buchstaben aus dem Namenszug. Zweimal bemalte er das Kreuz mit roter Farbe. Nach einer Klage der Familie hatten ihn die Gerichte in München zur Übernahme der Reparatur- und Reinigungskosten verurteilt.

BVerfG: Erforderlichkeit für "künstlerischen Ausdruck" nicht überzeugend dargelegt

Zu Recht, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Kastner habe den Grabstein wiederholt in seiner Substanz beschädigt und nicht überzeugend dargelegt, warum das "für seinen künstlerischen Ausdruck erforderlich gewesen wäre". Es gebe andere Möglichkeiten.

BVerfG, Beschluss vom 30.03.2021 - 1 BvR 160/19

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2021 (dpa).