Jodl selbst dort nicht begraben
Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um die Familiengrabstätte auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben. Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen aber als Grabinschrift auf einem steinernen Kreuz.
Künstler protestierte mir mehreren Aktionen gegen Grabinschrift
Kastner hatte dagegen 2015 und 2016 mit mehreren Aktionen protestiert. Einmal klebte er ein Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" an das Kreuz, einmal brach er einen Buchstaben aus dem Namenszug. Zweimal bemalte er das Kreuz mit roter Farbe. Nach einer Klage der Familie hatten ihn die Gerichte in München zur Übernahme der Reparatur- und Reinigungskosten verurteilt.
BVerfG: Erforderlichkeit für "künstlerischen Ausdruck" nicht überzeugend dargelegt
Zu Recht, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Kastner habe den Grabstein wiederholt in seiner Substanz beschädigt und nicht überzeugend dargelegt, warum das "für seinen künstlerischen Ausdruck erforderlich gewesen wäre". Es gebe andere Möglichkeiten.