Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit

Wegen einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der geltende vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb 10% der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht ein Drittel der Belegschaft.

Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen

Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden. Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen – anderenfalls wäre sie zum Jahresende ausgelaufen. Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selber zahlen müssten.

Kritik an CDU/CSU-Fraktion

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, Ziel des Gesetzes sei es, den deutschen Arbeitsmarkt "stabil und robust" durch die Krise zu führen. Schon während Corona habe Kurzarbeit für die Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen gesorgt. Die CDU/CSU-Fraktion sieht in der Verlängerung hingegen eine Zweckentfremdung des Kurzarbeitergelds. Die Union fordert stattdessen zielgerichtete Hilfen für Unternehmen in finanzieller Schieflage.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2022 (dpa).