Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte am 18.10.2019 außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur Grundsteuer entwickeln können. Dafür stimmten 495 Abgeordnete, dagegen 139, es gab zehn Enthaltungen. Für die Änderung des Grundgesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Bundesrat soll nach Angaben einer Sprecherin am 08.11.2019 über die Grundsteuer-Reform entscheiden.

Vorgabe des BVerfG: Grundsteuer-Reform muss bis Jahresende umgesetzt sein

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte (Urteil vom 10.04.2018, BeckRS 2018, 4904). Gezahlt wird sie von allen Hauseigentümern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob Hauseigentümer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Diese sind sehr unterschiedlich. Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.

Bayern gegen Bundes-Modell

Das vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell im Wesentlichen nach Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Gegen dieses sogenannte wertabhängige Modell aber gibt es Widerstand vor allem aus Bayern. Vor allem auf Druck der CSU gibt es nun eine Länder-Öffnungsklausel. Bayern zum Beispiel will in einem Flächenmodell die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.

FDP erreichte Gesetzesänderung

FDP und Grüne hatten angekündigt, der Grundgesetz-Änderung zuzustimmen. Zuvor hatte die FDP mit einer Blockade gedroht. Hintergrund sind Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Die FDP befürchtete, dass viele Länder doppelt rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das wird nun im Gesetz ausgeschlossen.

Städtetag begrüßt Neuregelung

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung auf eine Reform der Grundsteuer. Wie Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der dpa sagte, bekennen sich die Städte ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. "Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen." Der Deutsche Mieterbund forderte, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten zu streichen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss.

SPD: Belastung soll nicht erhöht werden

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte, das Scholz-Modell sei ein "Mietenturbo". Deswegen sei es gut, dass nun alle Länder die Möglichkeit hätten, ein unkompliziertes Flächenmodell einzuführen. Die SPD dagegen warnte vor "Horrorszenarien". Die Grundsteuer treibe niemanden aus der Wohnung oder mache Wohnen unbezahlbar, sagte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup. Die Belastung der Bürger von im Schnitt 18 bis 20 Cent pro Quadratmeter im Monat solle nicht erhöht werden.

Wirtschaft spricht sich für Flächenmodell aus

Kritik kam von Spitzenverbänden der Wirtschaft: Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Joachim Lang, kritisierte, die Neuregelung bleibe hinter den Erwartungen zurück und sorge für mehr Bürokratie. DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte: "Die Reform der Grundsteuer ist aus Sicht der Unternehmen nicht der erhoffte große Wurf." Betriebe müssten nun ihre Immobilien sehr aufwendig bewerten - das gelte zumindest für das Bundesmodell. Eine einfache Alternative sei das "bürokratiearme" Flächenmodell.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019.