Bundestag verabschiedet PTA-Reformgesetz

Das Berufsbild und die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten sollen an die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis angepasst werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, hat der Deutsche Bundestag dafür am 14.11.2019 das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten" (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Die geplante Reform soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen.

Begrifflichkeiten sollen zeitgemäß formuliert werden

Die Beratung der Patienten und die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten würden in den Apotheken zunehmend auch von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) geleistet, erläuterte das Ministerium. Auf diese Tätigkeiten sollen die Auszubildenden künftig verstärkt vorbereitet werden. Das PTA-Reformgesetz soll das bisherige "Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten" ersetzen. Insbesondere sollen das Berufsbild, der Zugang zu Ausbildung und die Struktur der Ausbildung entsprechend den heutigen Anforderungen geregelt werden. Die Begrifflichkeiten würden zeitgemäß formuliert.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ein Schwerpunkt liege auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen habe, heißt es in der Mitteilung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werde entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz müsse dabei gewährleistet bleiben.

Abschluss mit staatlicher Prüfung

Die Ausbildung dauere weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedere sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung werde mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Angemessene Vergütung

Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Dies werde im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage werde in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen.

Vertretung der Apothekenleitung nicht vorgesehen

In der Apothekenbetriebsordnung werde geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen, beispielsweise das Abzeichnen von Prüfprotokollen, im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung der Apothekenleitung sei weiterhin nicht vorgesehen. Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen würden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2019.