Bundestag verabschiedet Jobprogramm für Langzeitarbeitslose

Zehntausende Langzeitarbeitslose sollen künftig mit staatlich geförderten Jobs den Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffen. Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 das Gesetz zum Sozialen Arbeitsmarkt von Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber bekommen danach Geld vom Staat, wenn sie bestimmte Langzeitarbeitslose einstellen, die von den Jobcentern vermittelt wurden. Heil appellierte an die Wirtschaft, Kommunen und andere Arbeitgeber, den Arbeitslosen eine Chance zu geben. "Das ist gut investiertes Geld", sagte er.

Verfestigter Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit

Auf den ersten Blick sei die Lage auf dem Arbeitsmarkt ausgezeichnet, erklärte Heil. Doch es gebe "nach wie vor einen verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit". Menschen, die so lange keine Arbeit hätten, brauchten besondere Hilfen. "Es geht hier nicht um Scheinbeschäftigung", betonte der Minister. 

Zuschuss sinkt jedes Jahr um 10%

Fünf Jahre lang soll der Job gefördert werden: In den ersten beiden Jahren werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um 10%. Bedingung ist, dass die Langzeitarbeitslosen älter als 25 Jahre sind und innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bekamen. Bei Erwerbslosen mit Schwerbehinderung reichen fünf Jahre Leistungsbezug aus, auch bei Arbeitslosen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben.

Geltender Tariflohn soll maßgeblich sein

Union und SPD hatten ihre Pläne kurz vor dem Beschluss noch einmal geändert: Bei der Förderung sollen sich die Jobcenter nun nicht nur am Mindestlohn orientieren, sondern den im Unternehmen geltenden Tariflohn übernehmen. Zudem läuft das Programm Ende 2024 aus.

Jobcenter können über vier Milliarden Euro frei verfügen

Ein zweites Paket gibt es für Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind: im ersten Jahr sollen 75% ihres Lohns vom Staat gezahlt werden, im zweiten Jahr 50%. Die Jobcenter können über die vier Milliarden Euro für beide Programme in den kommenden Jahren frei verfügen, sie sind nicht zweckgebunden.

Grüne und Linke kritisieren Pläne

Vor allem Grünen und Linken gehen die Hilfen nicht weit genug. Die Voraussetzung von sechs Jahren Hartz-IV-Bezug grenze einen Großteil der Arbeitslosen aus, kritisierten sie. Außerdem sei zu befürchten, dass viele Jobcenter die nicht zweckgebundenen Gelder anderweitig verwendeten, sagte die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann. Beate Müller-Gemmeke von den Grüne betonte, auch Langzeitarbeitslose müssten das Recht haben, sich ihren Arbeitsplatz auszusuchen, er dürfe nicht einfach zugewiesen werde. Einem Gesetz, das zum 01.01.2025 schon wieder außer Kraft sei, könne sie nicht zustimmen.

FDP: Keine Ursachenbekämpfung

Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober warf der Koalition vor, mit dem Gesetz nur ein "schnelles Aufhübschen der Arbeitslosenstatistik" erreichen zu wollen. Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit – wie Schulabgänger ohne Schulabschluss – würden nicht bekämpft. "Das sind verpasste Chancen für die Jugendlichen von heute", sagte er. Die AfD forderte eine Pflicht zur Weiterbeschäftigung nach den fünf Jahren.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2018 (dpa).