Bundestag reformiert Psychotherapeuten-Ausbildung

Die Ausbildung von Psychotherapeuten soll künftig über ein eigenständiges Studium laufen und im Anschluss für Berufseinsteiger finanziell lukrativer werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, den der Bundestag am 26.09.2019 verabschiedete. Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Weiterbildung bislang nicht vergütet

Die neuen Studiengänge sollen zum Wintersemester 2020 starten. Vorgesehen ist ferner, dass während der anschließenden Weiterbildung in Kliniken oder ambulanten Einrichtungen auch ein kleines Gehalt bezahlt werden muss. Darauf besteht bisher kein gesetzlicher Anspruch. Die neue Universitätsausbildung soll fünf Jahre dauern. Nach bestandener Prüfung bekommen Absolventen eine Behandlungserlaubnis (Approbation).

Weiterbildung nach Landesrecht

An das Studium wird sich eine - nach jeweiligem Landesrecht organisierte - Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen anschließen. Um eine vergleichbare Qualität der Ausbildung sicherzustellen, soll die Bundespsychotherapeutenkammer eine Musterweiterbildungsordnung entwickeln. Das Psychologiestudium wird künftig keine Voraussetzung mehr für den Zugang zum Beruf sein. Deshalb wird es eine einheitliche Berufsbezeichnung "Psychotherapeut/in" geben. Ärztinnen und Ärzte, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, können ergänzend "ärztlich" in ihre Berufsbezeichnung aufnehmen. Mit Abschluss der Weiterbildung können Psychotherapeutinnen und -therapeuten sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2019 (dpa).