Bundestag gibt grünes Licht für Rentenpaket der Bundesregierung

Der Bundestag hat dem neuen Rentenpaket der Bundesregierung zugestimmt. Nach dem Gesetz zur Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden Rentenniveau und -beiträge stabil gehalten. Bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente gibt es Verbesserungen. Geringverdiener werden bei den Sozialbeiträgen entlastet.

Stabiles Rentenniveau und stabile Rentenbeiträge bis 2025

So bleibt es bis 2025 bei einem Rentenniveau von 48 Prozent. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 Prozent bis 2025 nicht übersteigen. Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind. Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten.

Stärkere Entlastung von Geringverdienern bei Sozialbeiträgen

2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert. Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet – also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Langfristige Fortentwicklung gesetzlicher Rentenversicherung noch zu erarbeiten

Wie es nach 2025 langfristig mit der Rente weitergeht, ist noch offen. Die Bundesregierung hat im Mai 2018 eine Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Diese soll bis Frühjahr 2020 Vorschläge entwickeln, wie die Alterssicherung auch nach 2025 leistungs- und tragfähig bleibt. Ziel sei es, die soziale Sicherheit für alle Generationen auch künftig verlässlich auszugestalten. Die Kommission hat ihre Arbeit am 06.06.2018 aufgenommen.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2018.