Bundestag debattiert über Entlastungen in der Pflege

Menschen, deren Eltern im Pflegeheim betreut werden, sollen vom Staat finanziell entlastet werden. Der Bundestag hat am 27.09.2019 in erster Lesung über das entsprechende Angehörigen-Entlastungsgesetz beraten. Es sieht vor, dass Kinder sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeheim-Kosten für die Eltern beteiligen müssen. Finanziell entlastet werden sollen zudem auch die Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung.

Alle Fraktionen einig über Entlastung

Einig waren sich Redner aller Fraktionen in der Debatte, dass die Entlastung von Angehörigen richtig sei. Die parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (SPD), sagte, sie habe zu diesem Gesetz so viele positive Reaktionen aus der Bevölkerung erhalten, wie selten. "Die Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Fragen und Thema in allen Familien."

Rund 275.000 Personen könnten laut Bundesregierung profitieren

Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer sagte, es sei auch eine Frage der Würde. Pflegebedürftige sollten nicht mehr mit dem Gefühl leben, ihren Kindern im Alter auf der Tasche zu liegen. Gleichzeitig kritisierte die Opposition das Gesetz als nicht weitreichend genug und forderte Änderungen in den anstehenden Beratungen. So bemängeln AfD und FDP, dass sich die Neuregelungen vor allem auf Pflegekosten in Heimen konzentrierten und keine Entlastung von Menschen vorgesehen sei, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Auch die geschätzten Mehrkosten von bis 319 Millionen Euro für die Kommunen werden kritisiert. Nach Angaben der Bundesregierung könnten von der Neuregelung rund 275.000 Personen profitieren.

Zustimmung des Bundesrates erforderlich

Geplant ist, dass das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt. Allerdings braucht es nach den Beratungen in Bundestag auch noch die Zustimmung des Bundesrates.

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2019 (dpa).