Bundestag beschließt Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Der Bundestag hat eine verlängerte Gültigkeit des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zum Schutz von Aktionären und Anlegern beschlossen. Das Gesetz gilt nun bis zum 31.12.2023. Ursprünglich sollten die Regelungen am 31.10.2020 Oktober auslaufen. Union und SPD wollen das KapMuG reformieren und mit der zivilrechtlichen Musterfeststellungsklage zusammenführen, brauchen dafür aber nach eigenen Angaben noch Zeit.

Regierung sieht Reformbedarf

"Das KapMuG, das wissen wir auch, darf so in dieser Form nicht bestehen bleiben. Es hat sich als zu ineffektiv, als zu langwierig, zu umständlich und zu komplex erwiesen", sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner am 18.09.2020 im Bundestag. "Aber es jetzt ganz abzuschaffen, das wäre auch ein falscher Schritt." Das KapMuG soll es geprellten Anlegern und Aktionären gemeinsam ermöglichen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Etwa wenn sich die Anleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Informationen über den Kapitalmarkt geschädigt sehen.

Musterprozess in VW-Dieselaffäre im Gang

Dies ist derzeit etwa der Fall im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW-Dieselaffäre. Im Zentrum steht die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Anleger fordern Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Der aktuelle Streitwert beläuft sich auf etwas mehr als 4 Milliarden Euro. Im Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard schließt die staatliche Finanzaufsicht Bafin ein Musterverfahren nach dem KapMuG hingegen aus. Die Anlegerschutz-Kanzlei Tilp hatte ein solches Verfahren gegen die Behörde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main beantragt. Die Anwälte argumentieren, die Bafin habe Ermittlungen wegen Marktmanipulation verweigert.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2020 (dpa).